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Auszug - Eigenbetrieb Stadtentwässerung hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung  

Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 11
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2020/0804 Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann erläutert kurz den Sachverhalt zur Beschlussvorlage Nr. 2020/0804. Er merkt hierzu an, dass der Jahresabschluss 2018 erst im Jahr 2020 aufgrund von personellen Langzeitausfällen im Fachdienst Finanzen zurückzuführen ist. Dieser Umstand hat auch zu den meisten Anmerkungen und der Prüfungsbemerkung geführt.

Nach dieser Einführung berichtet Herr Kienert, dass er den Jahresabschluss geprüft hat und die Ergebnisse anhand einer Power-Point-Präsentation dem Gremium vorstellt.

Nach Vortag der Präsentation beantwortet Herr Kienert noch Fragen aus dem Gremium.

Nach einer kurzen Beratung fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

a)     Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b)     Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c)     Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunal-verfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 42.939,25  wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en