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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Herr Kraft teilt Folgendes mit:

 

Bauleitplanverfahren

Herr Kraft erläutert das „normale“ Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB.

Nach dem „normalen“ Verfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 in zwei Schritten. Nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt zunächst die frühzeitige Beteiligung. Die frühzeitige Beteiligung dient zur Sammlung von Informationen. Diese Informationen werden als Grundlage zur Ausarbeitung des Entwurfs eines Bauleitplans und für Gutachten sowie Konzepte zum Bauleitplan verwendet. Nach der Beschlussfassung zum Entwurf erfolgte die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die zweite Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit dem Entwurf und erstellten Gutachten sowie Konzepten. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird beim Bebauungsplan der Satzungsbeschluss unter Abwägung der Eingaben gefasst.

Beim vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB kann auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB verzichtet werden. Hier kann das Verfahren mit dem Entwurfsbeschluss beginnen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von Angaben, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind wahlweise mit einer angemessenen Frist oder nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zu beteiligen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird, wie beim „normalen“ Verfahren, beim Bebauungsplan der Satzungsbeschluss gefasst.

Mit der Schlussbekanntmachung im Amtsblatt treten die Bauleitpläne in Kraft.

 

Obwohl es sich bei der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ um eine vereinfachte Änderung handelt, wurde sich für eine Beteiligung in zwei Schritten entschieden, entsprechend dem „normalen“ Verfahren. Zurzeit läuft die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB. Die Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung sollen als Grundlage für den Entwurf sowie für Konzepte und Gutachten dienen.

 

 

Frau Neuse verlässt die Sitzung um 19:47 Uhr. Es sind 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

 

ÖPNV

Herr Kraft stellt das Prüfergebnis zu den Anregungen aus der Informationsveranstaltung am 03.03.2020 im Ratssaal in Sehnde vor. Ein Ergebnisse ist, dass mit der Einführung des 15-Minuten Takt zu den Hauptverkehrszeiten ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 wird ein Anschluss aus Richtung Mehrum von der Linie 800 am Bahnhof Sehnde zur S3 mit Abfahrt um 07:14 Uhr ermöglicht wird.

 

 

Abstandsdiskussion von Windenergieanlagen (WEA) zu Drehfunkfeuern

Im Konflikt zwischen Flugsicherung und Windrädern begrüßt Niedersachsens Energieminister Olaf Lies die Bereitschaft der Deutschen Flugsicherung (DFS) neue Formeln zur Berechnung von Sicherheitsabständen von Windenergieanlagen zu Drehfunkfeuer der DFS anzuwenden. Damit können die pauschalen 15-km-Radien zur Sicherheit um Drehfunkfeuer wesentlich reduziert werden. Die Blockade zur Errichtung von vielen Windenergieanlagen (WEA), insbesondere in der Region Hannover, kann so aufgehoben werden. Auch Sehnde war von der Blockade betroffen, u. a. mit den ursprünglich als Testfeld geplanten Flächen nördlich von Dolgen und Evern.