Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan Nr. 355 "Gewerbegebiet Sehnde - Ost" im Ortsteil Sehnde in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2019/0659 zum Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“ und berichtet aus der gemeinsamen Beratung der Ortsräte Rethmar und Sehnde vom Vortag.
Die Ortsräte empfehlen die maximale Höhe im GE1- Gebiet von 81,15 m üNHN auf 80,15 m üNHN zu reduzieren. Außerdem soll die Stellungnahme der Stadt zu den Äußerungen der Stadt Lehrte klarer formuliert werden. Eine neue Formulierung der Stellungnahme ist als Tischvorlage verteilt worden. Die Änderungen sind in roter Schrift dargestellt.
Nach Beratung schließt sich der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt der Empfehlung der Ortsräte an und fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Der geänderten Stellungnahme zu den Äußerung der Stadt Lehrte wird zugestimmt. Den anderen Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde - Ost“ im Ortsteil Sehnde in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0590 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0590 und die geänderte Stellungnahme zu den Äußerungen der Stadt Lehrte ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Die maximale Höhe baulicher Anlagen im GE1-Gebiet wird um einen Meter auf 80,15 m reduziert. Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde - Ost“ im Ortsteil Sehnde in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
|