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Auszug - Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften und 23. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2019/0620 Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften und 23. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft trägt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Vorlage vor.

 

Ortsbürgermeister Süß unterbricht die Sitzung von 18:45 Uhr bis 18:52 Uhr r Fragen der Zuhörenden zu diesem Thema.

 

 


Beschluss:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, wie in der Anlage 1, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 3, und der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB, wie in der Anlage 5, zur Beschlussvorlage 2019/0620 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1, 3 und 5 werden beschlossen. Die Anlagen 1, 3 und 5 zur Beschlussvorlage 2019/0620 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunal­verfassungsgesetzes (NKomVG) die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung dazu sowie die 23. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en