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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG
Ortsbürgermeister Süß weist Ortsratsmitglied Dr. Hartmut Pick gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsratsmitglied Dr. Pick durch seine Unterschrift.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Sehnde und eröffnet den nichtöffentlichen Teil. |