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Auszug - Beschlussfassung gem. § 52 Abs. 2 NKomVG über das Ausscheiden eines Ratsmitgliedes hier: Herr Detlef Waltz
Gem. § 52 Abs. 2 NKomVG ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Waltz ist nicht anwesend. Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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