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Auszug - Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" mit Örtlichen Bauvorschriften, im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB - Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Bäkermann leitet ins Thema ein. Herr Kraft erläutert die Reduzierung der Bebauungspläne von drei auf zwei. Der nördliche Teil wird mit dem Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ überplant und wird von der Stadt Sehnde entwickelt und vermarktet. Der südliche Teil wird mit dem Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ überplant und soll mit Partner*innen entwickelt und vermarket werden. Herr Schmalenberger erklärt den Bebauungsplanentwurf. Bei den textlichen Festsetzungen haben sich Änderungen unter 9.2 und 10.1 gegenüber den vorliegenden Festsetzungen ergeben. Die Örtlichen Bauvorschriften wurden unter 3.1 zu Dachform und Dachneigung geändert und die fehlenden Örtlichen Bauvorschriften 5 zu Einfriedungen und 6 zu Ordnungswidrigkeiten ergänzt. Die o. g. Änderungen und Ergänzungen wurden als Tischvorlage nachgereicht. Frau Groer erläutert die Eingaben zum Bebauungsplan und die Abwägungsvorschläge zu den Eingaben. Gestellte Fragen wurden abschließend beantwortet.
Aus der Beratung wird folgender Antrag gestellt: Die Örtlichen Bauvorschriften unter 3.2 „Dachdeckung“ zu den Dachsteinen sind um die Farben Braun und Anthrazit zu erweitern.
Abstimmungsergebnis:
Damit wird der Antrag abgelehnt.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauG: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0498 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0498 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird mit den vorgetragenen Änderungen zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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