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Auszug - Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  

Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2018/0440 Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft leitet in das Thema ein und beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.

 

Es wird nach Vorlage abgestimmt.


Beschluss:

a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:        

 

1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en