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Auszug - Ausweisung Naturschutzgebiet "Bockmerholz, Gaim" (NSG-HA 217)  

Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2018/0366 Ausweisung Naturschutzgebiet "Bockmerholz, Gaim" (NSG-HA 217)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2018/0366 zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Bockmerholz, Gaim“ (NSG-HA 217). Anschließend stellt Herr Kraft die als Tischvorlage vorliegenden Empfehlungen der Ortsräte vor:

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 11 Hunde:

Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 7 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren:

Das Pilzsuchen (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Entwässerungsmaßnahmen:

Im Bereich der Landwirtschaft kann eine funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.

 

§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen:

Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten Materialien zulassen.

 

§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune:

Für die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische Weidezäune im Sinne der Verordnung.

 

§ 5 Abs. 5 Nr. 3 Feinerschließung:

Situationsbezogen zulassen.

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Neophyten:

Erläuterung ergänzen:

Eine Beseitigung von Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.

 

Nach Beratung wird über den Beschluss ohne die Empfehlungen der Ortsräte abgestimmt.

 

 


Beschluss:
Dem Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bockmerholz, Gaim“ NSG-HA 217 ohne die Ergänzungen der Ortsräte wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

4

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en