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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG
Ortsbürgermeisterin Dr. Lesemann weist Ortsratsmitglied Andreas Sennholz gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsratsmitglied Sennholz durch seine Unterschrift.
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