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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG  

Sitzung des Ortsrates Bolzum
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Bolzum Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Bolzum
Ort: Am Mühlenberg 8, 31319 Sehnde-Bolzum
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 17.30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt Feuerwehrhaus Bolzum
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeisterin Dr. Lesemann weist Ortsratsmitglied Andreas Sennholz gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsratsmitglied Sennholz durch seine Unterschrift.