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Auszug - Anfragen des Rates an die Verwaltung  

Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 26
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Frau Dr. Lesemann

 

- Gibt es in der Stadt Sehnde Überlegungen, wie Sehnde bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung einen Beitrag leisten kann?

 

* Die Stadt Sehnde leistet bereits einen Beitrag zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen. Die Stadt Sehnde beschäftigt derzeit 27 Menschen mit Schwerbehinderung und Schwerbehinderung gleichgestellten Personen.

 

- Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemacht?

 

* Es werden gute Erfahrungen gemacht. Es handelt sich um Menschen, bei denen die Behinderung nicht hinderlich bei der Erbringung der Arbeitsleistung ist.

 

- Stellt die Stadt Sehnde Praktikums- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung?

 

* Es gibt keine konkrete Anzahl von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderung. Entscheidendr die Einstellung sind die Ergebnisse des Personalauswahlverfahrens. Über Bewerbungen für Praktikumsplätze wird im Einzelfall entschieden.

 

.

- Sieht die Stadt Sehnde Möglichkeiten für die Beschäftigung von Menschen mit einer geistigen Behinderung vor?

 

* Nein.

 

 

Herr Toboldt

 

Was hat die Stadt Sehnde für das Modellprojekt Tempo- 30km/h-Strecken gemeldet?

 

* Die Stadt Sehnde hat für das Modellprojekt „Tempo-30km/h-Strecken“ an Regionsstraßen folgende Abschnitte/Strecken gemeldet:

Straße: Stadt:  Ortsteil:  Straßenname:

K136  Sehnde  Dolgen  Ost-West-Straße/Haimarer Straße

K139  Sehnde  Ilten  Hindenburgstraße

K140  Sehnde  Höver  Bilmer Straße

K142  Sehnde  Höver  Hannoversche Straße

K140  Sehnde  Bilm  Freien Straße

K143  Sehnde  Bilm  Reuteranger

K147  Sehnde  Müllingen  Müllinger Straße

K167  Sehnde  Bolzum  Marktstraße

 

Die Region Hannover hat die gemeldeten Strecken nach einem Punktesystem bewertet.

Nach dem Ergebnis der Punktebewertung liegen die von der Stadt Sehnde gemeldeten Straßenabschnitte im hinteren Bereich. Sie werden nicht in das Modellprojekt aufgenommen.

 

 

Herr Schuchardt

 

- Wo liegen die die Grenzen des Überschwemmungsgebietes Billerbach?

Wo befinden sich die konkret im Stadtgebiet Sehnde betroffenen Bereiche?

In welchem Abschnitt des Billerbaches im Stadtgebiet Sehnde wurden Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchgeführt?

Welche konkreten Maßnahmen des Hochwasserschutzes wurden getroffen?

Wurden diese Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Sehnde durchgeführt?

Wann erfolgte eine Information im zuständigen Fachausschuss?

 

 

* Bei den vorläufig gesicherten Flächen als Überschwemmungsgebiet handelt es sich um die aufgrund der Topographie bereits natürlich vorhandenen Flächen, die bei einem hundertjährlichen Regenereignis überschwemmt würden. Maßnahmen wurden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz weder geplant noch durchgeführt.

Betrachtet wurden im Stadtgebiet der Billerbach und der Lehrter Bach. Die dabei festgestellten, deutlich über die Gewässerparzelle hinausgehenden Bereiche, liegen im Zuge des Lehrter Baches innerhalb der Maßnahmenflächen östlich des Schnedebruchs. Diese Fläche wurde seinerzeit bei der Erschließung des Gewerbegebietes bereits so gestaltet, dass Retentionsraum entstanden ist.

Im Verlauf des Billerbachs gibt es Flächen zwischen Kalihalde und Mittellandkanal, im Bereich der Drösewiese, innerhalb des Naturschutzgebietes Sohrwiesen und im Abschnitt des im Rahmen des Fluhrbereinigungsverfahrens „Sehnde Nord“ vorgenommenen naturnahen Ausbaus des Baches. Auch hier wurde gezielt zusätzlicher Retentionsraum geschaffen.

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht wurde am 09.08.2016 über das Verfahren zur Herstellung des Benehmens berichtet. Die sich daraus ergebende Stellungnahme der Stadt enthielt die Bitte zur Überprüfung der bereits seinerzeit festgestellten Überschwemmungsfläche im Bereich der Drösewiese, die von Ortskundigen in Frage gestellt wurde und zur Übernahme des damals schon hergestellten Retentionsraum entlang des Billerbaches in der Gemarkung Rethmar.

 

Herr Kruse

 

- Lässt die K+S erteilte Genehmigung zur Haldenabdeckung die Zwischenlagerung von Material auf der Kalihalde und die damit temporäre Erhöhung der Kalihalde zu?

Aus welchen konkreten Punkten der erteilten Genehmigung wird dies abgeleitet?

Gab es eine Information oder Anfrage seitens der K+S an die Stadtverwaltung?

Gab es eine Genehmigung durch die Stadtverwaltung?

In welcher Form gab es eine Einbindung der Gremien des Rates der Stadt Sehnde?

Warum erfolgte keine Beteiligung?

Sofern ein Verstoß gegen die erteilte Genehmigung vorliegt: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Sehnde zur Beendigung des Zustandes der temporären Erhöhung des Kaliberges?

Warum wurden diese bisher nicht genutzt?

Ist vorgesehen, diese nunmehr zu nutzen?

 

* Ein Zwischenlager von Material an oder auf der Halde ist in der Genehmigung  für die Haldenabdeckung enthalten, ohne Höhen- und Mengenangabe. Es hat ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für die Abdeckung der Rückstandshalde Friedrichshall gegeben mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planfeststellung war am 16.04.2010. Die Stadt Sehnde hat im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben.

Ausschlaggebend für die Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) ist die Endhöhe nach Beendigung der Arbeiten, nicht die Höhe des Zwischenlagers. Der geplante Rückbau hat sich aufgrund der Witterung verzögert. Sobald das Wetter offen ist, werden zwischen 50.000 und 80.000 Tonnen Material abgetragen und in die Baufelder eingearbeitet. Die endgültige Profilierung der Bergspitze wird nach Auskunft von Herrn Köhler (K+S) ca. Ende 2019 stattfinden.

Herr Schemschat

 

- Der Ortsrat Höver hatte beantragt für die Hannoversche Straße und die Bilmer Straße

eine Tempo 30/km/h- Zone einzurichten.

Seit wann ist bekannt, dass die beantragten Sehnder Straßen für das Tempo 30km/h- Projekt keine Berücksichtigung finden? Wann sollte der Ortsrat hierüber informiert werden?

 

* Die Nachricht, dass die Sehnder Straßen nicht berücksichtigt werden, liegt erst seit einigen Tagen vor. Der Ortsrat wird in der nächsten Sitzung hierüber informiert.

 

 

 

Ratsvorsitzender Marotzke schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:50 Uhr.

 

Den nichtöffentlichen Teil der Sitzung eröffnet Ratsvorsitzender Marotzke um 19:52 Uhr.