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Auszug - 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver - Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Rücknahme des Feststellungsbeschlusses vom 18.05.2017 - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Frau Gerasch erläutert den Sachverhalt und beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.
Herr Ostermeyer weist darauf hin, dass in der zeichnerischen Darstellung im Ausschnitt der Karte 2 die Alternativstandorte A1 und A2 nicht mit dem Text auf Seite 19 übereinstimmen und eine redaktionelle Änderung vorzunehmen ist.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderung empfiehlt der Ortsrat Höver folgenden Beschluss:
Beschluss: a)Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Rücknahme Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Rücknahme des Feststellungsbeschlusses zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde für den Bereich „Südwiese“, Ortsteil Höver vom 18.05.2017.
2. Geänderte Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach und § 3 (2) sowie § 4 (2) BauGB
TÖB: Region Hannover, Städtebauliche Planung - Schreiben vom 19.01.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover - Schreiben vom 20.02.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt.
3. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem geänderten Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südwiese“, Ortsteil Höver der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB wird beschlossen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen (§ 4a (3) Satz 1 BauGB)..
Abstimmungsergebnis:
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