Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan Nr. 160 "Leierberg" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Ortsbürgermeister Haarstrich trägt den Sachverhalt vor.
Der Ortsrat Tritt in die Diskussion.
Herr Brauns weist darauf hin, dass in den Beschlussvorlagen Nr. 2015/0305-2 und 2015/0305-5 ein Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebieten von 1.000 m gefordert wurde und beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Vorlage im Sachverhalt entsprechend zu ändern.
Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich unterbricht die Sitzung um 20.10 Uhr zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes in den Fraktionen und um den Zuhörerinnen und Zuhörern Gelegenheit zu geben, dazu Fragen an den Ortsrat zu stellen.
Die Sitzung wird wieder um 20.20 Uhr eröffnet.
Herr Brauns stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Beschreibung im Sachverhalt der Beschlussvorlage Nr. 2017/0212:
Gemäß der Beschlussvorlagen Nr. 2015/0305-2 und 2015/0305-5 fordert der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar den Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebieten von 800 m auf 1000 m zu vergrößern.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltung
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt den Beschluss unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderung im Sachverhalt.
Beschluss: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg“ in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen
Abstimmungsergebnis:
|