Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Auszug - Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans hier: Sachstand, weiteres Vorgehen und Zeitplanung  

Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In Bolzum liegen Anträge zur Überplanung von drei Bereichen vor. Ein Bereich liegt im Nordosten von Bolzum auf der Westseite des Sandwegs. Die Flächen werden u. a. als Kleingarten, Garten, Grünland und Flächen für Freizeit und Sport genutzt. Im Flächennutzungsplan werdenr den Bereich Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Größe der Fläche beträgt rd. einen Hektar.

Ein weiterer Bereich liegt im Südosten von Bolzum zwischen Friedhof im Norden und Sportplatz im Süden. Die Flächen werden u. a. als Garten, Grünland und Flächen für Freizeit und Sport genutzt. Im Flächennutzungsplan werdenr den Bereich Grünflächen dargestellt. Die Größe der Fläche beträgt rd. 0,8 Hektar.

Die dritte Fläche liegt im Süden von Bolzum zwischen Billerbach und Marktstraße. Die Flächen werden als Ackerland genutzt. An der Marktstraße steht ein landwirtschaftliches Gebäude. Im Flächennutzungsplan werdenr den Bereich Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Von den 1,7 ha der landwirtschaftlichen Fläche sollen rd. 0,8 ha überplant werden. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin hat im Verlauf des Billerbaches weitere Flächen. Daher könnte die Fläche im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz in Bolzum interessant sein.

Nach Beratung fasst der Fachausschuss folgenden Beschluss:

 

 

 

Im Baulückenkataster der Stadt Sehnde sind in Bolzum noch vier Grundstücke als Baulücke ausgewiesen.

 

 

In Wehmingen stehen Flächen nördlich der Bebauung „An der Landstraße zwischen Wasseler Weg und der Gemarkungsgrenze zu Bolzum zur Überplanung an. Im Flächennutzungsplan werden für den Bereich Flächen für die Landwirtschaft“ (Nordteil) und „Grünflächen“ (Südteil) dargestellt. Von der rd. 1,75 ha großen Fläche entfallen rd. 0,95 ha auf die „Flächen für die Landwirtschaft“ und 0,8 ha auf die „Grünflächen“.

Im Baulückenkataster der Stadt Sehnde ist in Wehmingen noch ein Grundstück als Baulücke ausgewiesen.

 

Die Flächen in Bolzum und Wehmingen werden vor der nächsten Sitzung angeschaut.

 

 

In Klein Lobke stehen zwei Flächen für eine Überplanung zur Diskussion. Die eine Fläche liegt auf der Südseite der Straße Klingenberg im Westen von Klein Lobke. Die Fläche hat eine Größe von rd. 2.500 m². Die andere Fläche liegt im Osten von Klein Lobke im südlichen Abschnitt der Wieckäckernstraße. Die Fläche hat eine Größe von rd. 1.250 m². Beide Flächen werden zurzeit als Garten- und Grünland genutzt. r beide Bereiche werden im Flächennutzungsplan Grünflächen dargestellt. Für beide Flächen kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.

Im Baulückenkataster der Stadt Sehnde sind in Klein Lobke noch zwei Grundstücke als Baulücke ausgewiesen.

 

 

In Evern stehen die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen und innerörtliche Grünflächen r eine Siedlungsflächenerweiterung nicht zur Verfügung. Daher ist eine Siedlungserweiterung im Norden von Evern entlang der gerstraße (K 135) angedacht. Zunächst soll der Bereich zwischen Jägerstraße im Osten und Friedhofsweg im Westen entwickelt werden. Die Flächen am Friedhofsweg werden zurzeit als Lagerplatz genutzt. Die anderen Flächen werden als Garten- und Grünland genutzt. Auf einer Fläche hat sich ein Gehölz entwickelt. Im Flächennutzungsplan werden für den Bereich Grünflächen dargestellt.

Im Baulückenkataster der Stadt Sehnde ist in Evern noch ein Grundstück als Baulücke ausgewiesen.

 

Im Ortsteil Wassel gibt es einen Überhang an unbebauter Baufläche, so dass keine neuen Bauflächen mehr im Flächennutzungsplan dargestellt werden können. Die bebaubaren Fchen sind im Privatbesitz werden einer Bebauung nicht zur Verfügung gestellt. Damit wird eine Siedlungserweiterung im Rahmen der Eigenentwicklung blockiert. Da die meisten Flächen innerhalb des Geltungsbereichs einer Satzung liegen, ist die Herausnahme der Flächen als Bauflächen ohne ein Bauleitplanverfahren nicht  glich.

Ein Antrag zur Überplanung einer innerörtlichen im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellten Fläche liegt seit Jahren vor. Zurzeit wird die Fläche als Garten- und Grünfläche genutzt.

Im Baulückenkataster der Stadt Sehnde sind in Wassel noch drei Grundstücke als Baulücke ausgewiesen.

 

 


Beschluss:

Die südliche Fläche in Bolzum zwischen Billerbach und Marktstraße ist nur im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz in Bolzum zu entwickeln.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en