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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Herr Kraft teilt Folgendes mit:

- Die Telekom möchte den Telefonstandort „Peiner Straße 34“ zurückbauen, weil der Standort kaum genutzt wird. Der Fachausschuss verweist die Entscheidung zum Zurückbau der Telefonstandorte an die jeweiligen Ortsräte.

- Die Sperrung der B65 in den Ortsdurchfahrten in Evern und Haimar soll in den Herbstferien erfolgen. In Haimar plant die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) für den Radverkehr einen Schutzstreifen einzurichten.

- Die Ausschreibungen/Submissionen haben folgende Ergebnisse gebracht:

- Ferdinand-Wahrendorff-Straße/Im Schleichgarten:

 Fa. A. Bertram GmbH aus Goslar mit der Angebotssumme von rd. 1.308.700,00 €

- Kreuzstraße:

 Fa. A. Bertram GmbH aus Goslar mit der Angebotssumme von rd. 262.550,00 €

- Bushaltestellenprogramm 2017:

 Fa. Hennigs aus Uetze (Mindestbieter) mit der Angebotssumme von rd. 131.450,00 € (noch nicht vergeben)

- Oberflächenbehandlung 2017:

 Fa. AS GmbH aus Langwedel (Mindestbieter) mit der Angebotssumme von rd. 47.100,00 € (noch nicht vergeben)

- Straßenunterhaltungsvertrag:

An Fa. Lohmeier aus Müllingen mit der Angebotssumme von rd. 95.700,00 € vergeben.

- In Vorbereitung ist die Ausschreibung der Anforderungslichtsignalanlage (FLSA) in Bolzum. Als Submissionstermin wird der 07.09.2017 angestrebt.

- An Hand eines Planes (Stand 11.08.2017) wird Stand der archäologischen Untersuchungen im Baugebiet „Kleines Öhr“ dargestellt.

- Die Fraktionen sollen entscheiden, mit welchem Bauabschnitt in Rethmar West begonnen werden soll. Geplant sind drei Bauabschnitte.

 

Herr Franke verlässt die Sitzung um 20:30 Uhr.

 

- Das Regionale Raumordnungsprogramm 2016 (RROP 2016) ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 10.08.2017 in Kraft getreten. Die Stadt Sehnde ist mit ihrem Flächennutzungsplan in der Anpassungspflicht. Nach dem RROP 2016 ist die Vorrangfläche für die Windenergienutzung um den Leierberg im Flächennutzungsplan aufzunehmen und die Vorrangfläche in Müllingen/Wirringen anzupassen. Andere Flächen, u. a. in Klein Lobke, sind aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Die vorhandenen Windenergieanlagen (WEA) haben Bestandsschutz. Sollte es zu einer Klage gegen das RROP 2016 hinsichtlich der Vorrangflächen für die Windnutzung kommen, würde die Ausschlusswirkung durch das RROP 2016 wegfallen. Inwieweit eine Ausschlusswirkung über einen wirksamen Flächennutzungsplan erzielt werden kann, ist rechtlich nicht abgesichert.

- Nach dem Gerichtsurteil gegen die Stadt Sehnde wird nun der Graben, die „Schanze“, in Haimar verrohrt.