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Auszug - Einleitung von Salzwasser aus der Schachtanlage "Asse II" in den Schacht "Friedrichshall" hier: Vortrag der Bundesgesellschaft für Endlagerung  

Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 3
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Der Tagesordnungspunkt 3 wird zusammen mit dem Ortsrat Sehnde beraten
 
Wortprotokoll

rgermeister Lehrke leitet ins Thema ein führt die Beratung. Es ist die erste öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema. Das Verfahren zur Einleitung von Wasser aus der Asse in den Salzstock von Sehnde befindet sich in der Vorbereitung und Prüfung ist noch nicht begonnen.

 

Als Vortragende sind Herr Wilmanns und Herr Unger (Leiter der Bauabteilung) von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sowie Herr Köhler von der Asse GmbH anwesend.

 

Herr Wilmanns erläutert die Geschichte der Asse II. Zwischen 1909 bis 1964 wurden ca. 1 Mio. m³ Kalisalz und ca. 3,8 Mio. m³ Steinsalz abgebaut. Bis 2004 erfolgte eine Teilverfüllung der Grubenbaue.

In den Jahren 1967 bis 1978 ist es zur Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in die Asse gekommen. Die radioaktiven Abfälle lagern in einer Tiefe von ca. 750 m.

 

Seit 1988 dringt in einer Tiefe von 500-575 m Wasser aus dem Nebengebirge ins Salzgestein ein. Täglich werden ca. 11.700 Liter gefasst. Der größte Teil (über 90%) wird auf der 658 m Sohle aufgefangen, ca. 100 m oberhalb der radioaktiven Abfälle. Alle Lösungen, die unterhalb der 658-m-Sohle aufgefangen werden, verbleiben im Bergwerk und werden zur Herstellung von Spezialbeton verwendet. Die Lösungen von der 658-m-Sohle werden in die Speicherbecken auf der 490-m-Sohle gepumpt. Alle Speicherbecken sind abgedeckt, damit die Lösungen möglichst wenig Radioaktivität aus der Raumluft aufnehmen.mtliche Radioaktivität der Lösungen stammt aus der Raumluft.

Nach erfolgter Freigabe gemäß § 29 der Strahlenschutzverordnung werden die Lösungen in LKW gefüllt. Die LKW werden für die Fahrt zum Empfänger verplombt. Damit es zu keinen chemischen Reaktionen der Lösungen mit Stoffen von außen kommt und möglichst wenig Radioaktivität aus der Raumluft aufgenommen wird, ist dieses geschlossene System gewählt worden.

Nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gem. § 29 Abs. 2 Satz 3 sind 10.000 Bq/Liter Tritium in der Lösung zulässig, um diese uneingeschränkt verwenden zu können (Becquerel je Liter; 1 Bq= einem radioaktiven Zerfall pro Sekunde).

Beim Wasser der Asse findet die Trinkwasserverordnung Anwendung. Nach der Trinkwasserverordnung sind max. 100 Bq/Liter zulässig.

Das Wasser/Lösung der Asse aus der 658-m-Sohle hat eine radioaktive Belastung von 2-3 Bq/Liter Tritium und legt damit deutlich unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung.

 

Zurzeit wird das Wasser der Asse bei einer Fa. in Sachsen-Anhalt entsorgt. Die Fa. kann max. 6.000 m³ abnehmen. Die Asse GmbH ist gesetzlich verpflichtet weiter Option zur Entsorgung des Wassers vorzuhalten. Daher soll die Option zur Einleitung von Lösungen ins Bergwerk von Sehnde geprüft werden.

Die Belieferung mit Asse-Wasser soll ausschließlich über LKW erfolgen. Zur Entladung der LKW ist eine Halle auf dem Gelände von Kali und Salz geplant. Die Halle soll auch zum Schutz von Einwirkungen von außen dienen. Die bevorzugte Route ist über Wassel. Bei Unfällen der LKW sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen, da es sich beim Asse-Wasser nicht um Gefahrengut handelt. Die LKW müssen deshalb auch nicht gesondert ausgewiesen sein.

 

Das Auffangen der Lösungen/Wasser im Bergwerk Asse richtet sich bis zur Oberfläche nach dem Atomrecht, ab der Oberfläche nach dem Bergrecht. Der Transport der Lösungen/Wasser richtet sich nach dem Bergrecht. Das Bergrecht ist auch die Gesetzesgrundlage für die Einleitung des Asse-Wassers ins Bergwerk von Sehnde. Antragsteller zur Genehmigung der Einleitung des Asse-Wassers ins Bergwerk von Sehnde ist Kali und Salz. Geprüft und genehmigt wird der Antrag vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie unter Beteiligung des Niedersächsischen Umweltministeriums.