Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  

Sitzung des Ortsrates Höver
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Höver Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:10 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Höver
Ort: Schützenstraße 10, 31319 Sehnde-Höver
2017/0106 Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

Nach Beratung fasst der Ortsrat Höver folgenden Beschluss:


Beschluss:
a)Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauG:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Zeit vom 16.01.2017 - 03.02.2017 stattgefunden. Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

 

 

B: Deutsche Telekom Technik GmbH, Technische Infrastruktur, Hannover

-          Schreiben vom 18.01.2017

Beschlussvorschlag:

Dem Hinweis wird außerhalb dieses Bauleitplanverfahrens gefolgt.

 

B: Region Hannover, Städtebauliche Planung

-          Schreiben vom 09.02.2017

Beschlussvorschlag:

Brandschutz: Der Anregung wird außerhalb des vorliegenden Bauleitplanverfahrens gefolgt.

Naturschutz: Der Anregung wurde bereits gefolgt.

Bodenschutz: Der Anregung wird gefolgt.

Belange des ÖPNV: Der Anregung wird gefolgt.

Regionalplanung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Planung wird als mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar angesehen.

 

B: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen

-          Schreiben vom 19.01.2017

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

 

B: Avacon AG, Sarstedt

-          Schreiben vom 01.02.2017

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird gefolgt.

 

B: Nowega GmbH, Münster

-          Schreiben vom 19.01.2017

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

B: Pledoc GmbH, Essen

Schreiben vom 18.01.2017

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B: Engie E&P Deutschland GmbH, Lingen

-          Schreiben vom 03.02.2017

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

B: Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Fuhrberg

-          Schreiben vom 18.01.2017

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

B: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover

-          Schreiben vom 14.02.2017

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B: E-Plus Gruppe

-          Schreiben vom 30.01.2017

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

B: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)

-          Schreiben vom 09.02.2017

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird gefolgt.

 

B: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover

-          Schreiben vom 13.01.2017

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

B: Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird ggf. außerhalb dieses Bauleitplanverfahrens gefolgt.

 

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 815dwiese mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil ver der Stadt Sehnde und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en