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Auszug - Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
Herr Wolfgang Ostermeyer beantragt diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Die Besetzung des Aufsichtsrates soll im Rahmen und Erarbeitung eines Beteiligungscontrollings festgelegt werden.
Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Beschluss:.
Der Rat beschließt, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH anzuweisen, den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Sehnde wie folgt zu ändern:
§ 12 Abs. 1 Buchstabe i): Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für die Besetzung der Gremien von verbundenen Unternehmen. Wenn mehrere Mitglieder zu benennen sind, ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu berücksichtigen.
§ 12 Abs. 1 Buchstabe j): Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für die Zustimmung zu Beschlüssen in den Gesellschafterversammlungen verbundener Unternehmen, zu Änderung des Gesellschaftsvertrages und für den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen.
Abstimmungsergebnis:
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