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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der zugewählten Mitglieder des Fachsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gem. § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKomVG)
Die Mitglieder des Fachausschusses und der Verwaltung stellen sich kurz vor.
Die Vorsitzende Benecke verpflichtet die zu gewählten Mitglieder des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gem. § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
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