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Auszug - Beschlussfassung über die Repräsentation in der Ortschaft gem. § 93 NKomVG
Der Ortsrat Ilten beschließt, dass die Ortschaft durch die Ortsbürgermeisterin oder im Vertretungsfall durch den 1. oder 2. stellvertretenden Ortsbürgermeister repräsentiert wird.
Sollten die Genannten verhindert sein, bestimmt die Ortsbürgermeisterin die jeweilige Vertretung.
Abstimmungsergebnis:
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