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Auszug - Beschlussfassung über die Repräsentation in der Ortschaft gem. § 93 NKomVG
Der Ortsrat Wassel beschließt, dass die Ortschaft durch die Ortsbürgermeisterin oder im Vertretungsfall durch die stellvertretende Ortsbürgermeisterin repräsentiert wird.
Sollten die Genannten verhindert sein, bestimmt die Ortsbürgermeisterin die jeweilige Vertretung.
Abstimmungsergebnis:
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