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Auszug - Beschlussfassung über die Repräsentation in der Ortschaft gem. § 93 NKomVG
Der Ortsrat Müllingen/Wirringen beschließt, dass die Ortschaft durch den Ortsbürgermeister oder im Vertretungsfall durch den stellvertretenden Ortsbürgermeister repräsentiert wird.
Sollten die Genannten verhindert sein, bestimmt der Ortsbürgermeister die jeweilige Vertretung.
Abstimmungsergebnis:
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