Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG   

Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich weist die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Bürgermeister Lehrke weist Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschriften.