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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG eines neuen zugwählten Mitgliedes
Der Vorsitzende Herr Ostermeyer weist Herrn Karlheinz Drewes nach § 54 NKomVG in Verbindung mit § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Danach verpflichtet er gem. § 60 NKomVG Herrn Drewes, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten |