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Auszug - Bebauungsplan Nr. 916 "Vor den Bilmer Mühlen" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Kraft erläutert ausführlich den Bebauungsplan Nr.916 „Vor den Bilmer Mühlen“. Es ergibt sich eine längere Diskussion u.a. in Bezug auf die Breite der Straße, der Begrünung, des Parkraumes und der Altlastenverdachtsfläche. Die Erschließung soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
Für Fragen der Einwohner wird die Sitzung unterbrochen.
Nach Wiedereintritt in die Sitzung kommt es zur Abstimmung.
Dem Beschlussvorschlag wir mit dem folgenden Zusatz zugestimmt:
„ Die Verkehrsfläche wird im vorderen Bereich zwischen der vorhandenen Bebauung auf 10 m festgesetzt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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