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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Kirchstraße in Sehnde, Ortsteil Ilten gem § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG)
Es wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschluss: Es ist beabsichtigt, von dem Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten „Kirchstraße“ eine Teilfläche zur Größe von ca. 130m² gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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