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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Rethmar  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Rethmar
Gremium: Ortsrat Rethmar
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen nach der 2G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer*in einen Nachweis mit, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind. Im Rathaus besteht Maskenpflicht, bitte tragen Sie einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Maske).

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.11.2021    
Ö 4  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0029  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) BauGB sowie nach § 4 (1) und 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung), sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 4, zur Beschlussvorlage 2021/0029 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0029 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 213 „Nördlich Osterkamp” als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Mo, 06.12.2021    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) BauGB sowie nach § 4 (1) und 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung), sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 4, zur Beschlussvorlage 2021/0029 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0029 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 213 „rdlich Osterkamp als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 07.12.2021    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) BauGB sowie nach § 4 (1) und 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung), sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 4, zur Beschlussvorlage 2021/0029 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0029 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 213 „rdlich Osterkamp als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 16.12.2021    TOP: Ö 11
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) BauGB sowie nach § 4 (1) und 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung), sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 4, zur Beschlussvorlage 2021/0029 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0029 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 213 „rdlich Osterkamp als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

2

Enthaltung/en

 

Ö 6  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 7  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung