Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt |
Gremium: |
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
Datum: |
Di, 01.06.2021 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 21:00 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Gutshof Rethmar |
Ort: |
Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar |
Zusatz: |
Bei der Veranstaltung auf dem Gutshof in Rethmar besteht Maskenpflicht. Daher werden Sie gebeten bei der Veranstaltung eine FFP2- oder OP-Maske zu tragen. |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.04.2021 |
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SI/2021/525 |
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Ö 3 |
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Bebauungsplan Nr. 355 "Gewerbegebiet Sehnde-Ost", im Ortsteil Sehnde, Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen
- Satzungsbeschluss |
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2021/0915 |
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Ö 3.1 |
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Bebauungsplan Nr. 355 "Gewerbegebiet Sehnde-Ost", im Ortsteil Sehnde, Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen
- Satzungsbeschluss |
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2021/0915-1 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Beschluss zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021 Den Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadtverwaltung zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021, wie in der Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt und werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915-1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die geänderte Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Durch die Änderung der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 01.06.2021 TOP: Ö 3.1 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: abgelehnt |
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Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 4 | Ja-Stimme/n | 5 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2. Beschluss zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021 Den Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadtverwaltung zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021, wie in der Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt und werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915-1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 4 | Ja-Stimme/n | 5 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
3. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die geänderte Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Durch die Änderung der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Abstimmungsergebnis: 4 | Ja-Stimme/n | 5 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Damit wird der Beschlussvorschlag abgelehnt.
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 24.06.2021 TOP: Ö 6.1 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 23 | Ja-Stimme/n | 7 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2. Beschluss zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021 Den Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadtverwaltung zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021, wie in der Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt und werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915-1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 23 | Ja-Stimme/n | 7 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
3. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die geänderte Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Durch die Änderung der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Abstimmungsergebnis: 23 | Ja-Stimme/n | 7 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 4 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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