Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Sehnde |
Gremium: |
Ortsrat Sehnde |
Datum: |
Mi, 26.05.2021 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:50 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Mensa der KGS Sehnde |
Ort: |
Am Papenholz 11, 31319 Sehnde |
Zusatz: |
Vor der Sitzung finden ab 17:00 Uhr Ortsbegehungen in Gretenberg und Klein Lobke statt. Treffpunkt: Friedhof in Gretenberg. Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht beim Bewegen Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten auch am Sitzplatz einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Maske) zu tragen. |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bebauungsplan Nr. 334 "Südtorfeld", 4. Änderung, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2021/0953 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, 4. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang der Kurzen Straßen, im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Süden durch die Hegelstraße und im Norden durch die Fläche für die Landwirtschaft an der Nordstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Mi, 26.05.2021 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, 4. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang der Kurzen Straßen, im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Süden durch die Hegelstraße und im Norden durch die Fläche für die Landwirtschaft an der Nordstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 08.06.2021 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang der Kurzen Straßen, im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Süden durch die Hegelstraße und im Norden durch die Fläche für die Landwirtschaft an der Nordstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen der Beschlussvorlage 2021/0953 zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 24.06.2021 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, 4. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang der Kurzen Straßen, im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Süden durch die Hegelstraße und im Norden durch die Fläche für die Landwirtschaft an der Nordstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.04.2021 |
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SI/2021/670 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Aussprache über die Ortsbegehungen |
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Ö 6 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 7 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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