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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 08.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:27 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Im Rathaus besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Masken) zu tragen. Die Sitzung findet als sogenannte Hybridsitzung statt. Es besteht die Möglichkeit persönlich oder per Video an der Sitzung teilzunehmen. Bei persönlicher Teilnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten. Der WebEx-Zugang wird den Mitgliedern per E-Mail zugesandt.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.05.2021
SI/2021/527  
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 334 "Südtorfeld", 4. Änderung, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0953  
Ö 4  
Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 15.10.2020 hier: Beteiligung der Stadt Sehnde am Ernteprojekt "Gelbes Band"
Enthält Anlagen
2020/0841-1  
Ö 5  
48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0952  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 354 "Maschwiese Nord" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0922  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 346 "Keramische Hütte Ost" im Ortsteil Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0880  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von   § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mo, 26.04.2021    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von   § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 11.05.2021    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: zurückgestellt   
   
   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 20.05.2021    TOP: Ö 13
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: zurückgestellt   
   
   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 08.06.2021    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug der Beschlussvorlage 2021/0880 ersichtlich.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 24.06.2021    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ wird auf Grundlage von   § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Süden vom Gelände der ehemaligen Keramischen Hütte, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von den Grundstücken auf der Südseite der B 65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 346 „Keramische Hütte Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Einziehung von Teilflächen der Straßen "Astrid-Lindgren-Straße" und "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Absicht der Einziehung-
Enthält Anlagen
2021/0912  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 10  
Anfragen an die Verwaltung    
N 11     (nichtöffentlich)