Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt |
Gremium: |
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
Datum: |
Di, 09.03.2021 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 20:35 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Mensa der KGS Sehnde |
Ort: |
Am Papenholz 11, 31319 Sehnde |
Zusatz: |
Der TOP 2 wird zusammen mit dem Ortsrat Ilten beraten. Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht beim Bewegen Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Masken) zu tragen. |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bebauungsplan Nr. 715 "Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch", 4. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen
- Satzungsbeschluss |
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2021/0891 |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.11.2020 |
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SI/2020/305 |
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Ö 3.1 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.12.2020 |
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SI/2020/306 |
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Ö 4 |
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Bericht zum "Niedersächsischen Weg" |
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Ö 5 |
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Ernennung eines Feld- und Flurwartes für den Bereich Sehnde-Ost |
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2021/0885 |
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Ö 6 |
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Beschlussfassung über technische Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 bei der Stadt Sehnde |
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2021/0872 |
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Ö 7 |
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Landesraumordnungsprogramm (LROP), Änderungsentwurf 2020 |
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2021/0892 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Fachauschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den folgenden Beschluss: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den folgenden Beschluss: c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt: Die Stadt Sehnde nimmt zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms, Entwurf (Stand Dez. 2020) im Rahmen der Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung wie folgt Stellung: Ausnahmeregelung zum Wohnumfeldschutz Kap. 4.4.2 Abs. 06 Satz 4 LROP-VO (S. 17) Der Begründung zum aktuellen Entwurf kann entnommen werden, dass eine Ausnahme von dem 400 m-Abstand zwischen Wohngebäuden und Höchstspannungsleitungen z.B. vorliegen kann, wenn Baulücken geschlossen werden sollen oder keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde bestehen. Inwieweit es dann noch auf einen äquivalenten Wohnumfeldschutz ankommt, geht aus dem Entwurf und seiner Begründung nicht eindeutig hervor. Darüber hinaus fehlt eine allgemeine Definition des Begriffes Wohnumfeld im Raumordnungsrecht bzw. Energiewirtschaftsrecht. Konkrete Anforderungen, die an die Gleichwertigkeit zum Schutz der Wohnumfeldqualität gestellt werden, sind der Stadt Sehnde nicht ersichtlich. Die Stadt Sehnde bittet daher vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Behinderung der Eigenentwicklung insbesondere in den Ortsteilen Höver, Bilm, Haimar, Dolgen und Gretenberg um Klarstellung des Ausnahmetatbestandes. Änderungen der Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1 LROP-VO) Die Änderungen der Zeichnerischen Darstellung hinsichtlich der Vorranggebiete Natura 2000 sowie Vorranggebiete Haupteisenbahnstrecken werden seitens der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen. |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 09.03.2021 TOP: Ö 7 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den folgenden Beschluss: Beschluss: Die Stadt Sehnde nimmt zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms, Entwurf (Stand Dez. 2020) im Rahmen der Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung wie folgt Stellung: Ausnahmeregelung zum Wohnumfeldschutz Kap. 4.4.2 Abs. 06 Satz 4 LROP-VO (S. 17) Der Begründung zum aktuellen Entwurf kann entnommen werden, dass eine Ausnahme von dem 400 m-Abstand zwischen Wohngebäuden und Höchstspannungsleitungen z.B. vorliegen kann, wenn Baulücken geschlossen werden sollen oder keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde bestehen. Inwieweit es dann noch auf einen äquivalenten Wohnumfeldschutz ankommt, geht aus dem Entwurf und seiner Begründung nicht eindeutig hervor. Darüber hinaus fehlt eine allgemeine Definition des Begriffes Wohnumfeld im Raumordnungsrecht bzw. Energiewirtschaftsrecht. Konkrete Anforderungen, die an die Gleichwertigkeit zum Schutz der Wohnumfeldqualität gestellt werden, sind der Stadt Sehnde nicht ersichtlich. Die Stadt Sehnde bittet daher vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Behinderung der Eigenentwicklung insbesondere in den Ortsteilen Höver, Bilm, Haimar, Dolgen und Gretenberg um Klarstellung des Ausnahmetatbestandes. Änderungen der Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1 LROP-VO) Die Änderungen der Zeichnerischen Darstellung hinsichtlich der Vorranggebiete Natura 2000 sowie Vorranggebiete Haupteisenbahnstrecken werden seitens der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 18.03.2021 TOP: Ö 12 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Stadt Sehnde nimmt zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms, Entwurf (Stand Dez. 2020) im Rahmen der Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung wie folgt Stellung: Ausnahmeregelung zum Wohnumfeldschutz Kap. 4.4.2 Abs. 06 Satz 4 LROP-VO (S. 17) Der Begründung zum aktuellen Entwurf kann entnommen werden, dass eine Ausnahme von dem 400 m-Abstand zwischen Wohngebäuden und Höchstspannungsleitungen z.B. vorliegen kann, wenn Baulücken geschlossen werden sollen oder keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde bestehen. Inwieweit es dann noch auf einen äquivalenten Wohnumfeldschutz ankommt, geht aus dem Entwurf und seiner Begründung nicht eindeutig hervor. Darüber hinaus fehlt eine allgemeine Definition des Begriffes Wohnumfeld im Raumordnungsrecht bzw. Energiewirtschaftsrecht. Konkrete Anforderungen, die an die Gleichwertigkeit zum Schutz der Wohnumfeldqualität gestellt werden, sind der Stadt Sehnde nicht ersichtlich. Die Stadt Sehnde bittet daher vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Behinderung der Eigenentwicklung insbesondere in den Ortsteilen Höver, Bilm, Haimar, Dolgen und Gretenberg um Klarstellung des Ausnahmetatbestandes. Änderungen der Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1 LROP-VO) Die Änderungen der Zeichnerischen Darstellung hinsichtlich der Vorranggebiete Natura 2000 sowie Vorranggebiete Haupteisenbahnstrecken werden seitens der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 30 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 8 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 10 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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