Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Rethmar
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Rethmar |
Gremium: |
Ortsrat Rethmar |
Datum: |
Mo, 28.10.2019 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:45 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Feuerwehrhaus Rethmar |
Ort: |
Osterkamp 26, 31319 Sehnde-Rethmar |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 3 |
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Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss |
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2019/0589 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu. |
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GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Mo, 28.10.2019 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 mit Ergänzung aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 mit den Ergänzungen in 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit den Änderungen und Ergänzungen zu den Firsthöhen und den Örtlichen Bauvorschriften mit der Änderung zur Dachneigung als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht mit den entsprechenden Änderungen und Ergänzungen dazu.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 29.10.2019 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 aufgeführt mit Ergänzung, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 mit den Ergänzungen in 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit geänderten Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird zugestimmt. Die Begründung ist entsprechend den Beschlüssen zu ändern und zu ergänzen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 07.11.2019 TOP: Ö 12 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: zur Kenntnis genommen |
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Ö 4 |
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Erschließung des Baugebietes Rethmar West |
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Ö 5 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 6 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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