Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar |
Gremium: |
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar |
Datum: |
Mo, 19.08.2019 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:30 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Gasthaus "Nawo" |
Ort: |
Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen |
|
|
|
TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.03.2019 |
|
SI/2019/148 |
|
Ö 3 |
|
|
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
|
2017/0216 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. |
|
|
|
|
GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar DATUM: Mo, 19.08.2019 TOP: Ö 4 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse: 1.Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 20.08.2019 TOP: Ö 7 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
|
|
Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird mit den o. g. Änderungen zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
Ö 5 |
|
|
Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich "Am Peiner Wege" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss |
|
2019/0576 |
|
Ö 6 |
|
|
Vergabe von Ortsratsmitteln |
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|