Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Sehnde |
Gremium: |
Ortsrat Sehnde |
Datum: |
Do, 20.04.2017 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:30 - 20:05 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Feuerwehrhaus Klein Lobke |
Ort: |
Lobker Straße 23, 31319 Sehnde-Klein Lobke |
Zusatz: |
Vor der Sitzung finden ab 17.00 Uhr Ortsbegehungen in Gretenberg und Klein-Lobke statt. Treffpunkt Gretenberg Am Friedhof |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.03.2017 |
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SI/2017/635 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Aussprache über die Ortsbegehungen |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung gem. § 4 BauGB |
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2017/0108 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB: Öffentlichkeit B1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt) - Schreiben vom 02.02.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von B1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass der zulässige Anteil zentrenrelevanter Sortimente (Randsortimente) nach „Sehnder Liste“ auf max. 10 % der jeweils genehmigten Verkaufsfläche für das „sonstige Sondergebiet (SO)“ begrenzt wird. Die Anregung, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans die Zustimmung zu verweigern, wird nicht berücksichtigt. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“, 5. Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Do, 20.04.2017 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB: Öffentlichkeit B1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt) - Schreiben vom 02.02.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von B1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass der zulässige Anteil zentrenrelevanter Sortimente (Randsortimente) nach „Sehnder Liste“ auf max. 10 % der jeweils genehmigten Verkaufsfläche für das „sonstige Sondergebiet (SO)“ begrenzt wird. Die Anregung, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans die Zustimmung zu verweigern, wird nicht berücksichtigt. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“, 5. Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 10 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 02.05.2017 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB: Öffentlichkeit B1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt) - Schreiben vom 02.02.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von B1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass der zulässige Anteil zentrenrelevanter Sortimente (Randsortimente) nach „Sehnder Liste“ auf max. 10 % der jeweils genehmigten Verkaufsfläche für das „sonstige Sondergebiet (SO)“ begrenzt wird. Die Anregung, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans die Zustimmung zu verweigern, wird nicht berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“, 5. Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 6 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 7 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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