a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1. Aufhebungsbeschluss für einen Teilbereich
Die Flächen der Flurstücke 185/10 und 190/3 der Flur 4 Gemarkung Sehnde werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ herausgenommen. Für diese Flächen wird der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.08.2013 aufgehoben.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss: Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Aufhebungsbeschluss für einen Teilbereich
Die Flächen der Flurstücke 185/10 und 190/3 der Flur 4 Gemarkung Sehnde werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ herausgenommen. Für diese Flächen wird der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.08.2013 aufgehoben.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Aufhebungsbeschluss für einen Teilbereich
Die Flächen der Flurstücke 185/10 und 190/3 der Flur 4 Gemarkung Sehnde werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ herausgenommen. Für diese Flächen wird der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.08.2013 aufgehoben.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.