Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.07.2015 |
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SI/2015/194 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 5 |
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Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Sehnde" |
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Ö 6 |
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Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2014 der Stadtentwässerung Sehnde sowie Entlastung der Betriebsleitung und Behandlung des Jahresergebnisses |
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2015/0292 |
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Ö 7 |
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Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde;
hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2019
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2015/0279 |
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Ö 8 |
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Sachstandsbericht zur Sanierung und zum Umbau der KGS Sehnde |
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Ö 9 |
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Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2015/0276 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.940.154,82 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 676.870,61 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
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GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung DATUM: Mi, 30.09.2015 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt den folgenden Beschluss zu fassen: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 3 | Enthaltung/en |
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.940.154,82 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 676.870,61 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 08.10.2015 TOP: Ö 14 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.940.154,82 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 676.870,61 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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Ö 10 |
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Beschlussfassung über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2015/0275 |
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Ö 11 |
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Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung,
hier: Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges |
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2015/0290 |
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Ö 12 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Infrastruktur Sehnde GmbH;
hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung |
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2015/0289 |
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Ö 13 |
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Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes |
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2015/0284 |
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Ö 14 |
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Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2015 |
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2015/0296 |
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N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17 |
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(nichtöffentlich) |
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