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Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung  

Bezeichnung: Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
Gremium: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
Datum: Mi, 22.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokollst über die Sitzung am 04.02.2015
SI/2015/190  
Ö 2.1  
Genehmigung des Protokollst über die Sitzung am 10.03.2015
SI/2015/191  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 5  
Bericht über den Stand der Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Sehnde    
Ö 6  
Auflistung der städtischen Gebäude    
Ö 7     Aufgabenkritik
Enthält Anlagen
BV/2014/0035-2  
Ö 7.1  
Aufgabenkritik
Enthält Anlagen
BV/2014/0035-3  
Ö 8  
Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016
2015/0194  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
2,5 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verringern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr  kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung    DATUM: Mi, 22.04.2015    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen.

 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
2,5 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verändern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr  kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 30.04.2015    TOP: Ö 23
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
2,5 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verändern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr  kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 9  
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hier: Asylbewerberunterbringung und -betreuung
2015/0195  
Ö 10  
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
2015/0193  
Ö 11  
Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Sehnde" für das 2. Halbjahr 2014    
Ö 12  
Ernennung von Chris Rühmkorf zum stellvetretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wassel
2015/0172  
N 13     (nichtöffentlich)