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Auszug - Verzicht bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf den Anhang und Teilrechnungen der Jahre 2020 bis 2022  

Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2024/0423 Verzicht bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf den Anhang und Teilrechnungen der Jahre 2020 bis 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 NBKAG wird bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse von der Erstellung des Anhanges nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 abgesehen.

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 NBKAG wird bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf die Erstellung der Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 KomHKVO und der Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 verzichtet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en