Sehnde hat seine Kommunale Wärmeplanung erarbeitet und beschlossen
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Grundlage hierfür ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG), das zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Niedersachsen verfolgt mit dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) ein noch ambitionierteres Ziel und strebt eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 an. Das wesentliche strategische Planungsinstrument zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung ist die sogenannte Kommunale Wärmeplanung (tolles Erklärvideo).
Die Kommunale Wärmeplanung konzentriert sich auf die Wärmeversorgung, die konzeptionell in der Fläche zu betrachten ist. Demnach wurde sie für das gesamte Stadtgebiet mit allen zugehörigen Ortsteilen erstellt. Infolge schafft sie auch wesentliche Rahmenbedingungen für das Energetische Quartierskonzept Bolzum-Wehmingen und ist eng mit diesem verzahnt. Zentrales Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist eine ortsabhängige Ermittlung des besten Weges zu einer klimafreundlichen, kosteneffizienten und somit fortschrittlichen Wärmeversorgung. Dabei bringt sie keinerlei Verpflichtungen mit sich. Am Ende des Prozesses steht eine Handlungsstrategie und ein Maßnahmenkatalog. Beide sind gemeinsam in einem Bericht verschriftlicht. Die Kommunale Wärmeplanung soll den Bürger*innen und Unternehmen als wesentliche Entscheidungsgrundlage für ihre eigene Wärmeversorgungsplanung dienen.
© Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Die Stadt Sehnde ist gesetzlich verpflichtet ihre Kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2028 abzuschließen. Jedoch erkannte die Stadt Sehnde diese wichtige Aufgabe sehr früh. Zur damalig freiwilligen Erarbeitung ermöglichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die Kommunalrichtlinie die komplette Förderung (Förderkennzeichen: 67K26497). Folglich entlastete das frühzeitige Handeln auch den kommunalen Haushalt. Zur Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragte die Stadt Sehnde einen externen Dienstleister, die Wärmeschmiede GmbH. Anfang Juni 2024 begann die Erarbeitung und Ende August 2025 konnte sie förderungsgerecht abgeschlossen werden. Den finalen Bericht können Sie sich nachstehend herunterladen. Am 19. März 2026 hat der Rat der Stadt Sehnde den im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung erarbeiteten Wärmeplan – einschließlich der darin enthaltenen Umsetzungsmaßnahmen – offiziell beschlossen. Im weiteren Verlauf erfolgt die Umsetzung priorisierter Maßnahmen und die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung.
Der Beschluss des Rates der Stadt Sehnde sowie alle zugehörigen Dokumente können im Ratsinformationssystem eingesehen werden:
Beschluss des Rates der Stadt Sehnde
Alles Aktuelle und geplante Veranstaltungen zu unserer Kommunalen Wärmeplanung finden Sie unter den gleichnamigen Rubriken direkt auf der Homepage. Weitere allgemeine Informationen zum Thema finden Sie hier:
Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Für alle fachlichen Fragen und Anregungen steht Ihnen der Klimaschutz- und Sanierungsmanager Timo Rogge als direkter Ansprechpartner gern zur Verfügung. Beachten Sie unbedingt auch das Angebot des Sanierungsmanagements der Stadt Sehnde!
Häufige Fragen (FAQ)
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Fachplanung, die von den Kommunen erstellt wird, um die Wärmeversorgung vor Ort in Zukunft klimaneutral zu gestalten. Der Plan stellt fest, welche Gebiete der Kommune für Wärmenetze in Frage kommen und für welche Gebiete dezentrale Heizungssysteme (z.B. Wärmepumpen) von Vorteil sind. Dabei spielen lokale Potenziale wie erneuerbare Energien und Abwärme eine große Rolle für die Eignung von Wärmenetzen. Die Kommunale Wärmeplanung ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende im Wärmebereich und trägt dazu bei, allen Betroffenen eine langfristige Perspektive und Planungssicherheit aufzuzeigen.
Im Niedersächsischen Klimagesetz ist die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Kommunen in Niedersachsen vorgeschrieben. Für Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern – zu denen die Stadt Sehnde zählt – muss bis zum 30. Juni 2028 ein Wärmeplan erstellt werden.
Ergebnis der Wärmeplanung sind eine umfassende Übersicht über die derzeitigen Wärmebedarfe, die Potenziale erneuerbarer Energieträger für die Wärmeerzeugung, Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen sowie ein Zielszenario für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und die dafür notwendigen Handlungsmaßnahmen.
Der Wärmeplan soll der kommunalen Verwaltung, den Energieversorgern sowie Dritten als Hilfestellung dienen, die Wärmewende erfolgreich umzusetzen und für Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Zu diesem Zweck werden die Gebiete der Kommunen in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt, bei denen die wahrscheinlichste Versorgungsinfrastruktur in der Zukunft (z.B. Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung wie bspw. Wärmepumpe) angegeben wird.
Die Kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Gebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Bereichen der Kommune Fernwärme wahrscheinlich verfügbar bzw. deren Ausbau vorgesehen ist oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz fest.
Nein. Wenn Ihre Öl- oder Gas-Heizung noch intakt ist und vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde, darf sie weiter betrieben (und auch repariert) werden. Eine Ausnahme nach dem Gebäudeenergiegesetz bilden Heizkessel, die schon länger als 30 Jahre in Betrieb sind. Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen, Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie Anlagen, die in einem Wärmepumpen-Hybridsystem betrieben werden.
Heizkessel dürfen maximal bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach ist ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen verpflichtend (Gebäudeenergiegesetz §72, Absatz 4). Defekte Heizungen können repariert werden. Für Heizungen, die nicht mehr repariert werden können, gibt es Übergangsfristen (Gebäudeenergiegesetz §71i).
Nein, aus der kommunalen Wärmeplanung resultiert kein Gasheizungsverbot. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Die Erarbeitung und auch der Beschluss des Wärmeplans bedingt nicht das frühzeitige Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes.
Für potenzielle Wärmenetzgebiete besteht die Möglichkeit der verbindlichen Ausweisung per Satzungsbeschluss. In diesen Fällen greifen in den jeweiligen Satzungsgebieten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einen Monat nach Bekanntgabe der Satzungsentscheidung. Gebäudeeigentümer können in Satzungsgebieten von einer zusätzlichen Versorgungsoption mittels Wärmenetzanschluss profitieren.
Die Wahl der Heiztechnik ist eine individuelle Entscheidung. Dabei sind die Technologien zur erneuerbaren Wärmeversorgung sehr vielfältig. Eine gute Übersicht hierzu bieten die Steckbriefe auf der Homepage des KWW:
Steckbriefe zu Wärmewende-Technologien
Nein. Fossile Energieträger wie Öl und Gas werden zusätzlich in Form einer CO2-Abgabe besteuert. Diese wird in den nächsten Jahren schrittweise ansteigen, sodass Öl und Gas wesentlich teurer werden. Wer klimafreundlich ohne Öl und Gas heizt, ist hingegen unabhängig von diesen Preissteigerungen. Moderne klimaneutrale Heizungen wie Wärmepumpen und der Anschluss an ein Wärmenetz sind effizienter und können sich langfristig gegenüber Öl und Gas deutlich lohnen.
Eine energetische Gebäudesanierung ist für Sie nicht verpflichtend, Sie können dadurch möglicherweise jedoch viel Geld sparen. Je besser Ihr Gebäude gedämmt ist, desto komfortabler sind die Temperaturen im Innenraum: Während im Winter die Wärme nicht durch Fenster, Dächer, Türen und Außenwände verloren geht, heizen sich die Räume im Sommer auch nur langsamer auf. So reduzieren Sie direkt Ihre monatlichen Heizkosten. Wenn Sie Ihr Gebäude zuerst sanieren, können Sie im Anschluss eine neue Heizung mit geringerer Heizleistung kaufen. Diese ist günstiger.
Wenn laut Wärmeplanung an Ihrem Gebäude der Anschluss an ein Wärmenetz unwahrscheinlich ist, haben Sie verschiedene Alternativen: In Frage kommen eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine Stromdirektheizung. Aber auch Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe + Spitzenlasterzeuger) oder Kombinationslösungen (z. B. Biomasse + Solaranlage) sind möglich.
Vermieter dürfen im Fall einer Modernisierung (nicht Instandhaltung) acht Prozent der angefallenen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Innerhalb von sechs Jahren dürfen dies jedoch monatlich maximal 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sein (danach auch mehr).
Wenn Vermieter einen Heizungstausch nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes vornehmen und dafür die staatliche Förderung erhalten, dürfen sie zehn Prozent der angefallenen Modernisierungskosten (abzgl. Förderbetrag) auf die Jahresmiete umlegen. Innerhalb von sechs Jahren dürfen dies jedoch monatlich maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche sein.
Parallel zur steigenden Kaltmiete können sich dafür aber auch die Heizkosten für Mieter verringern, da die moderne und klimafreundliche Heizung effizienter ist.
Downloads
Ablauf: Informations- und Beteiligungsveranstaltung zum ersten Schritt | Stadt Sehnde
Vortrag 1: Den Weg für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bereiten | KEAN
Vortrag 2: Ergebnispräsentation der Bestands- und Potenzialanalyse | Wärmeschmiede
Handout: Häufige Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung | Wärmeschmiede
Ablauf: Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung – strategische Perspektiven | Stadt Sehnde
Übersichtsvortrag: Kommunale Wärmeplanung und ein Rückblick für Sehnde | Stadt Sehnde
Fachvortrag: Vorstellung des Zielszenarios und der Maßnahmen für Sehnde | Wärmeschmiede
Bericht: Kommunale Wärmeplanung Stadt Sehnde | Wärmeschmiede GmbH & Stadt Sehnde
© BMWK
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.