Naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften und gesunde Meere bilden unsere Lebensgrundlage. Doch die Lage der Natur ist dramatisch: Über 80 % der europäischen Lebensräume befinden sich in einem schlechten Zustand.
Bisherige Anstrengungen konnten den Rückgang der gefährdeten Lebensraumtypen und das Aussterben vieler Arten nicht stoppen. Deshalb ist es notwendig, neue EU-weite Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, unsere Lebensgrundlagen wirksam zu sichern.
Hier setzt die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) an: Mit ihr steht nun erstmals ein ganzheitliches Instrument bereit, das die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und darüber hinaus eine Trendumkehr zu erreichen. Die Verordnung ist am 18.8.2024 in Kraft getreten. EU-Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten und sind bindend für alle Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, gleichermaßen.
Kernstück der Verordnung sind ehrgeizige, zeitlich gestaffelte Wiederherstellungsziele. Bis 2030 sollen unter anderem unionsweit auf mindestens 20% der Land- und Meeresflächen und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen, Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Die W-VO nimmt die Gesamtheit der Ökosysteme, auch solche der Kulturlandschaft, in den Blick.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu erarbeiten. In diesem Plan legt der jeweilige Staat dar, wie er die Ziele der Verordnung erreichen will. Das Format des NWP und die erforderlichen Inhalte sind dabei von der EU-Kommission für alle Mitgliedstaaten einheitlich vorgegeben worden. Die im NWP genannten Maßnahmen werden keine unmittelbaren Verpflichtungen für einzelne Landnutzende beinhalten und keine flächenscharfen Angaben.
In Deutschland wird der nationale Wiederherstellungsplan unter Federführung des Bundesumweltministeriums in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelt.
Ein zentrales Element bei der Erstellung des NWP ist eine offene, transparente und inklusive Beteiligung von Öffentlichkeit und Stakeholdern. Sie dient in erster Linie dazu, möglichst praxisnahe und wirkungsvolle Maßnahmen zu formulieren, die von den Betroffenen und der Gesellschaft mitgetragen werden.
Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums ist diese Beteiligung jetzt bis zum 25.6.2026 möglich:
Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan - Dialog BMUKN
Um alle Funktionen der Beteiligungsplattform nutzen zu können, ist eine Registrierung auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit erforderlich.
