Hinweis: Die nachstehenden Angaben zu minderjährigen Kindern werden mit Ausnahme der Angabe, ob das minderjährige Kind durch diesen Sterbefall Vollwaise geworden ist, nur durch Übersendung des Ausdrucks der Sterbefallanzeige an das Standesamt übermittelt. Eine elektronische Übermittlung der Angaben erfolgt derzeit nicht.