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Wohngeld

Allgemeine Informationen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieter*innen) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümer*innen) und kein Almosen des Staates.

Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung individuell berechnet.

Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mietzuschuss:

  • Mietvertrag
  • Nachweis über die aktuelle Höhe und Zusammensetzung der Miete
  • Kontoauszüge mit Überweisung der Miete der letzten drei Monate vor Antragstellung

 Lastenzuschuss:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  • Wohnflächenberechnung
  • Nachweise über Belastungen aus dem Kapitaldienst
  • Grundsteuerbescheid

Dem Antrag auf Wohngeld sind sämtliche Einkünfte aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder beizufügen, dies können z.B. sein:

  • Rentenbescheide, aktuelle Rentenanpassungsmitteilung
  • Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über den Verdienst auf dem amtlichen Vordruck (erhalten Sie von der Wohngeldstelle)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Kranken- oder Mutterschaftsgeld
  • Nachweise über erhaltene Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge)
  • Einkommensteuerbescheid
  • Bescheid über Elterngeld

Bei Vorlage entsprechender Nachweise können sich folgende Umstände positiv auf die Wohngeldhöhe auswirken (nur für nicht vom Wohngeld ausgeschlossene Familienmitglieder):

  • Entrichtung laufender freiwilliger Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, die der Zweckbestimmung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen
  • Grad der Behinderung von 100 oder weniger als 100, wenn zusätzlich häusliche Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflege- geld) festgestellt worden ist
  • Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

Weitere Unterlagen sind evtl. nach Absprache mit der Wohngeldstelle einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

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