Mietzuschuss:
- Mietvertrag
- Nachweis über die aktuelle Höhe und Zusammensetzung der Miete
- Kontoauszüge mit Überweisung der Miete der letzten drei Monate vor Antragstellung
Lastenzuschuss:
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- Wohnflächenberechnung
- Nachweise über Belastungen aus dem Kapitaldienst
- Grundsteuerbescheid
Dem Antrag auf Wohngeld sind sämtliche Einkünfte aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder beizufügen, dies können z.B. sein:
- Rentenbescheide, aktuelle Rentenanpassungsmitteilung
- Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II
- Bescheinigung des Arbeitgebers über den Verdienst auf dem amtlichen Vordruck (erhalten Sie von der Wohngeldstelle)
- Bescheinigung der Krankenkasse über Kranken- oder Mutterschaftsgeld
- Nachweise über erhaltene Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge)
- Einkommensteuerbescheid
- Bescheid über Elterngeld
Bei Vorlage entsprechender Nachweise können sich folgende Umstände positiv auf die Wohngeldhöhe auswirken (nur für nicht vom Wohngeld ausgeschlossene Familienmitglieder):
- Entrichtung laufender freiwilliger Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, die der Zweckbestimmung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen
- Grad der Behinderung von 100 oder weniger als 100, wenn zusätzlich häusliche Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflege- geld) festgestellt worden ist
- Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
Weitere Unterlagen sind evtl. nach Absprache mit der Wohngeldstelle einzureichen.