Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Inhaltsbereich
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles Führungszeugnis und aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Unterrichtung zu den notwendigen Kenntnissen zum Spieler- und Jugendschutz
- Nachweis über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
- Personalausweis
- IHK-Unterrichtung
- Ggf. Gewerbemeldung, Aufstellerlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gegebenenfalls können noch weitere Unterlagen je nach Beantragung der entsprechenden Erlaubnis erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Antragsformular
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben

