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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Aktuelles Führungszeugnis und aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Unterrichtung zu den notwendigen Kenntnissen zum Spieler- und Jugendschutz
  • Nachweis über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
  • Personalausweis
  • IHK-Unterrichtung
  • Ggf. Gewerbemeldung, Aufstellerlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung

Gegebenenfalls können noch weitere Unterlagen je nach Beantragung der entsprechenden Erlaubnis erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Antragsformular

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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