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Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Sehnde.

Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren bzw. seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,


◾bei Neuerwerb oder Übernahme eines Hundes oder bei einem Zuzug mit Hund,
◾bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, sofern der Hund während der zwei Monate innerhalb Deutschlands versteuert ist.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtverwaltung Sehnde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt. Es werden aber Rasse und Alter des Hundes sowie Chip-und Versicherungsnummer erfragt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die An- und Abmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an. Es ist jedoch die festgesetzte Steuer zu zahlen.

Die Hundesteuer wird in Sehnde nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und beträgt

  • für den ersten Hund 84,00€
  • für den zweiten Hund 120,00€
  • für jeden weiteren Hund 156,00€
  • für einen gefährlichen Hund 660,00€
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund 660,00€

Als gefährliche Hunde gelten Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Beginn oder das Ende der Hundehaltung ist innerhalb einer Woche bei der Stadt Sehnde anzuzeigen.

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