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Grundsicherung

Allgemeine Informationen

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Die soziale Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Unterschied zu Versichertenrenten und Erwerbsminderungsrenten stehen Leistungen der sozialen Grundsicherung jedoch nicht unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung zu. Die soziale Grundsicherung ist - wie die Sozialhilfe - eine von einer Bedürftigkeit abhängige Sozialleistung. 

Aufgabe der sozialen Grundsicherung ist es, den notwendigen Lebensunterhalt von älteren Menschen und von dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen auf dem Niveau der Sozialhilfe sicherzustellen. Diese sollen durch die Leistungen der Grundsicherung bei Sozialhilfebedürftigkeit so gestellt werden, wie bedürftige Erwerbsfähige im Sozialgesetzbuch Zweites Buch und wie nicht erwerbsfähige Bedürftige im Sozialhilferecht gestellt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Über die notwendigen Antragsunterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung

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