Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Die soziale Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Unterschied zu Versichertenrenten und Erwerbsminderungsrenten stehen Leistungen der sozialen Grundsicherung jedoch nicht unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung zu. Die soziale Grundsicherung ist - wie die Sozialhilfe - eine von einer Bedürftigkeit abhängige Sozialleistung.
Aufgabe der sozialen Grundsicherung ist es, den notwendigen Lebensunterhalt von älteren Menschen und von dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen auf dem Niveau der Sozialhilfe sicherzustellen. Diese sollen durch die Leistungen der Grundsicherung bei Sozialhilfebedürftigkeit so gestellt werden, wie bedürftige Erwerbsfähige im Sozialgesetzbuch Zweites Buch und wie nicht erwerbsfähige Bedürftige im Sozialhilferecht gestellt sind.

