Die Gewerbesteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Grundsätzlich handelt es sich um eine Steuer, die sich auf die objektive Ertragskraft eines Betriebes bezieht. Der ermittelte Gewinn eines Unternehmens (nach dem Körperschaftssteuerrecht oder dem Einkommenssteuerrecht) bildet somit den Ausgangspunkt für die Berechnung der Höhe der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Sehnde. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der Stadt Sehnde festgelegt wird.

