Im Gewerberegister der Stadt Sehnde sind alle angemeldeten Gewerbebetriebe mit Betriebssitz in Sehnde erfasst. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an einer Gewerbeauskunft nachweisen kann, kann auf Antrag eine ggf. gebührenpflichtige schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Bitte beachten Sie, dass das Gewerberegister jedoch kein öffentliches Register ist, sodass kein Rechtsanspruch auf Auskunft besteht.
Inhaltsbereich
Gewerbeauskunft beantragen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde, beim Fachdienst Ordnung und Recht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
- Begründung / Nachweis des berechtigten Interesses
Rechtsgrundlage
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.4 an. Die Gebühr für eine Gewerbeauskunft beträgt 12,00 €
