Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiet des Billerbachs und des Lehrter Bachs auf dem Gebiet der Stadt Sehnde durch NLWKN vorläufig gesichert.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN hat den Bereich der Region Hannover, der von einem hundertjährigen Hochwasser des Billerbachs, des Immenser-Arpker Grabens und des Lehrter Bachs überschwemmt wird, ermittelt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Sehnde und der Stadt Lehrte.
Mit Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt vom 31.01.2018 hat das NLWKN das Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert. Damit gelten bereits jetzt die baulichen Schutzvorschriften § 78 WHG und die sonstigen Schutzvorschriften § 78a WHG in Überschwemmungsgebieten. Es ist beabsichtigt, gemäß § 115 NWG das Überschwemmungsgebiet der Burgdorfer Aue und ihrer Nebengewässer durch Verordnung festzusetzen.
Weitere Informationen und Links finden Sie unten.
Dokumente
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Übersichtskarte HQ 100 (4 MB) |
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AK 1_Billerbach (5 MB) |
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AK 2_Billerbach (3 MB) |
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AK 3_Billerbach (2 MB) |
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AK 5_Lehrter Bach (4 MB) |
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Veröffentlichung Nds. Ministerialblatt (1 MB) |