Baumschutz
© Stadt SehndeOrtschaften ohne Bäume – nicht vorstellbar! Bäume produzieren unseren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und –bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Lebewesen, beleben und gliedern das Stadtbild und dämpfen den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb ggf. eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Stadt Sehnde 1989, 1991 und 1996 verschiedene Satzungen zu geschützten Landschaftsbestandteilen erlassen, in denen der Schutz von Bäumen auch mit geregelt wurde. Selbstverständlich soll der Baumschutz im Einklang mit den Menschen der Stadt stehen. Zu diesem Zweck lassen die Satzungen der Stadt Sehnde Ausnahmen in begründeten Fällen zu.
Bei den geschützten Landschaftsbestandteilen handelt es sich um besonders charakteristische Einzelbäume, Baumgruppen oder -reihen, die durch ihre Größe und Gestalt entscheidend das Orts- und Landschaftsbild mitprägen und darüber hinaus auch aufgrund ihrer Bedeutung für das Kleinklima und die Luftreinhaltung sowie als Lebensraum zahlreicher Tierarten erheblich zur Steigerung der örtlichen Lebensqualität beitragen.
Baum- und Gehölzbestände sind per Satzung unter Schutz gestellt in: Dolgen, Evern, Haimar, Rethmar
Baumreihen sind per Satzung unter Schutz gestellt in: Dolgen, Evern, Haimar, Rethmar
Ausnahmen können erteilt werden, wenn
1. der Eigentümer oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, die Bäume zu entfernen oder zu verändern und er sich nicht in zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann,
2. eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann,
3. von einem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise und mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind,
4. ein Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist,
5. die Beseitigung eines Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist.
Die Erteilung einer Ausnahme ist schriftlich bei der Stadt Sehnde unter Darlegung der Gründe zu beantragen.